Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Kauf 

Bei Vertragsabschluss wird der volle Betrag für dein Brautkleid fällig.
Ist das aus wichtigen Gründen nicht möglich, benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises, den Restbetrag kannst du innerhalb von 14 Tagen überweisen. Bei Verzug müssen wir dir leider eine Mahngebühr berechnen. Wir akzeptieren EC-Karte, Visa/Mastercard. Barzahlung ist nicht möglich.

Dein ausgewähltes Brautkleid wird in liebevoller Handarbeit von unseren Designern angefertigt, das benötigt Zeit.

Die Lieferzeiten sind abhängig vom Designer und betragen aktuell ca. 3-6 Monate.

Manche Designer bieten eine Expressbestellung an und können schon innerhalb von 2-8 Wochen liefern, dabei fällt eine Expressgebühr von 10 % des Kaufpreises an.

Nachdem du dich für dein Brautkleid entschieden hast, messen wir dich aus und bestellen dein Kleid in der passenden Konfektionsgröße.

Individualisierungen und Wunsch-Änderungen an deinem Kleid, die direkt vom Designer vorgenommen werden, sind im Preis nicht enthalten und werden mit 10 % des Kaufpreises extra berechnet. Alle individuellen Wünsche werden von uns genau dokumentiert. Dies wird von dir per Unterschrift bestätigt.

 

2.Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer. Die Preise der Kleider werden von den Herstellern vorgegeben, sodass wir keine Möglichkeiten haben, Rabatte einzuräumen, es sei denn, es handelt sich um Musterkleider, Sale-Kleider oder Abverkaufskleider.

Änderungen und Anpassungen durch eine Schneiderin / einen Schneider, sind nicht in den Preis einkalkuliert, diese Kosten sind separat einzuplanen. 

Die Empfehlung und Vermittlung von Schneiderinnen / Schneidern für Änderungswünsche ist ein kostenfreier Service von Schwester der Braut – Hochzeitsboutique. Schwester der Braut – Hochzeitsboutique übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin. Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen der Kundin und Schwester der Braut – Hochzeitsboutique nicht zustande.

 

3.Änderungen 

Trotz genauer Abmessungen werden in den meisten Fällen Änderungen an deinem Kleid nötig sein, damit es perfekt sitzt. Wir kooperieren mit verschiedenen Schneidereien aus der Region. Gerne sprechen wir unsere Empfehlung aus. Du kannst dein Kleid aber auch bei einer Schneiderei deiner Wahl ändern lassen.

Die Preise für Änderungen gestalten sich unterschiedlich, denn jedes Kleid und jede Figur ist individuell und somit fallen von Braut zu Braut unterschiedliche Kosten an. Den genauen Preis kann dir nur deine gewählte Schneiderei kalkulieren.

Wir von der „Schwester der Braut“ können keine Haftung für Änderungen der Kleidergröße bei Gewichtsab-, -zunahme oder Schwangerschaft übernehmen. Die Braut bestätigt mit Unterzeichnung der AGB ́s die genommenen Maße.

 

4.Lieferung 

Nachdem das Kleid bei uns eingetroffen ist, werden wir dich per E-Mail über die Lieferung informieren. Wir bitten dich, innerhalb von einer Woche mit uns Kontakt aufzunehmen (per E-Mail oder telefonisch), um mit uns einen Abholtermin zu vereinbaren. Solltest du die Abholung erst zu einem späteren Zeitpunkt wünschen, können wir das gerne vereinbaren. Wir lagern dein Kleid für den von dir gewünschten Zeitraumes gerne ein. (Genaue Bedingungen dazu findest du unter „Einlagerung“)

Wichtig zu wissen:

Wir möchten dich darauf hinweisen, dass du dich in einem „Annahmeverzug“ befindest, wenn du dein Kleid nicht abholst. Das Risiko für eine Beschädigung wird ab diesem Zeitpunkt auf dich übertragen.

Hältst du dich nicht an die gesetzten Fristen, Nachfrist von 14 Tagen, so können wir entweder die Erfüllung des Vertrages fordern oder vom Vertrag zurücktreten und das Kleid anderweitig verkaufen bzw. verwenden. In beiden Fällen sind wir berechtigt, den Schaden, der uns durch den Annahme-verzug entstanden ist, von dir zu fordern.

 

5.Einlagerung

Wir lagern dein Brautkleid gerne bis zum Abholtermin ein, höchstens bis zu sechs Monaten nach Lieferung und Bezahlung der Ware. Wir berechnen ab dem siebten Monat eine Servicegebühr von 15 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird am Tag der Abholung des Kleides in Rechnung gestellt.

Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird während der gesamten Lagerzeit ausgeschlossen. Musterkleider, Sale-Kleider, Abverkaufskleider können nicht eingelagert werden.

 

6.Beanstandung 

Bei der Abholung des Kleides darfst du gerne dein Kleid und die Accessoires auf etwaige Mängel überprüfen. Sobald dein Kleid oder auch die Accessoires einmal unsere Hochzeitsboutique verlassen haben, können wir von der „Schwester der Braut“ keine Haftung mehr für etwaige Mängel, Schäden oder Verschmutzungen nach der Übernahme deines gekauften Artikels übernehmen.

Im Falle eines Mangels wird der Hersteller den Mangel entweder beheben oder eine mangelfreie Ware liefern.

Wichtig zu wissen: 

Stoffe sind ein lebendiger Werkstoff und können sich, trotz sorgfältiger Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische, nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausfertigung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden.

 

7.Umtausch

Nach Vertragsabschluss, mündlich oder schriftlich, kannst du vom Vertrag nicht mehr zurücktreten. Jedes Kleid wird speziell für dich angefertigt und kann ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr storniert werden.

Falls du doch deine Meinung ändern solltest, bieten wir dir folgendes an:

– Innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Kaufvertrages kannst du einen anderen Artikel derselben Warenkategorie (z.B. ein anderes Brautkleid oder einen anderen Schleier) zum gleichen Preis oder einen höherwertigen Gegenstand derselben Warenkategorie gegen Aufpreis wählen. 

– Eine Warenkategorie umfasst nur Ware des gleichen Zweckes, beispielsweise kann ein Brautkleid nur gegen ein anderes Brautkleid umgetauscht werden.

Nachträgliche Änderungen deiner privaten Lebensumstände, etwa eine Schwangerschaft oder der Wegfall des Hochzeitstermins, fallen in deinen alleinigen Risikobereich und die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bleiben bestehen. Wir sind daher berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises Zug, um Zug gegen Übergabe der Ware zu verlangen.

Musterkleider, Sale-Kleider, Abverkaufskleider sind vom 24-stündigen Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.

 

Stand 1. November 2022